Europäischer Rechnungshof: EU-Prüfer fordern Realitäts-Check
Der Europäische Rechnungshof hat am 17. Juli 2024 einen sogenannten „Sonderbericht“ publiziert. Dieser Bericht bewertet die Wirksamkeit der Kommission bei der Schaffung der Voraussetzungen für den entstehenden Markt für erneuerbaren und kohlenstoffarmen Wasserstoff. Die Prüfung erstreckt sich auf den Zeitraum von Juli 2020 bis Ende 2023. Neben der Europäischen Kommission wurden vier Länder detailliert überprüft (Deutschland, Spanien, Niederlande und Polen).
Der Bericht schließt nach einer ausführlichen Bestandsaufnahmen und Bewertung mit fünf Empfehlungen an die Europäische Kommission:
- Die Kommission sollte bis Ende 2025 ihre Wasserstoffstrategie (die noch aus dem Jahr 2020 stammt) aktualisieren und dabei notwendigen Marktanzreize vorschlagen, um Schlüsselindustrien in Europe zu erhalten. Weiters soll die EK EU-Fördermittel auf ausgewählte Teile der Wertschöpfungskette priorisieren (welche das sein sollen schlägt der Rechnungshof nicht vor). Die Rolle von Importen von Wasserstoff muss dabei ebenfalls diskutiert werden.
- Die Kommission sollte in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten auf der Grundlage ihrer Bewertung der nationalen Energie- und Klimapläne und ihrer aktualisierten Wasserstoffstrategie einen EU-Fahrplan für die Entwicklung einer Wasserstoff-Wertschöpfungskette bis 2030 erarbeiten und darüber hinaus bis Mitte 2026 veröffentlichen. Die Fortschritte der EU und der Mitgliedstaaten bei der Erreichung verbindlicher und unverbindlicher Ziele sollen mittels eines Scoreboards überwacht werden.
- Die Kommission sollte bis Ende 2025 Informationen zur nationalen Finanzierung einholen, aber auch die Angemessenheit der EU-Finanzierungsregelungen bewerten.
- Die Kommission sollte die Genehmigungsverfahren in den Mitgliedstaaten überwachen und prüfen, ob bei diesen Verfahren die in den verschiedenen Rechtsakten festgelegten Fristen eingehalten werden. Das Zieldatum für die Umsetzung ist hier Ende 2025 (oder später, falls in den einschlägigen Rechtsakten Fristen für die Umsetzung in nationales Recht festgelegt sind).
- Die Kommission sollte bis Mitte 2025 eine zentrale Anlaufstelle für Interessenträger unter dem Dach der Europäischen Wasserstoffbank einrichten und Trägern von Wasserstoffprojekten eine Orientierungshilfe zu den verfügbaren EU‑Finanzmitteln bereitstellen. Weiters soll eine klare Entscheidung über Unterstützungs- und Koordinierungsmaßnahmen mit der und für die Wasserstoffindustrie getroffen werden.
Hier geht’s zum Bericht: https://www.eca.europa.eu/en/publications/SR-2024-11