Europäischer Rechnungshof: EU-Prüfer fordern Realitäts-Check

Juli 2024

Der Europäische Rechnungshof hat am 17. Juli 2024 einen sogenannten „Sonderbericht“ publiziert. Dieser Bericht bewertet die Wirksamkeit der Kommission bei der Schaffung der Voraussetzungen für den entstehenden Markt für erneuerbaren und kohlenstoffarmen Wasserstoff. Die Prüfung erstreckt sich auf den Zeitraum von Juli 2020 bis Ende 2023. Neben der Europäischen Kommission wurden vier Länder detailliert überprüft (Deutschland, Spanien, Niederlande und Polen).

 

Der Bericht schließt nach einer ausführlichen Bestandsaufnahmen und Bewertung mit fünf Empfehlungen an die Europäische Kommission:

  • Die Kommission sollte bis Ende 2025 ihre Wasserstoffstrategie (die noch aus dem Jahr 2020 stammt) aktualisieren und dabei notwendigen Marktanzreize vorschlagen, um Schlüsselindustrien in Europe zu erhalten. Weiters soll die EK EU-Fördermittel auf ausgewählte Teile der Wertschöpfungskette priorisieren (welche das sein sollen schlägt der Rechnungshof nicht vor). Die Rolle von Importen von Wasserstoff muss dabei ebenfalls diskutiert werden.
  • Die Kommission sollte in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten auf der Grundlage ihrer Bewertung der nationalen Energie- und Klimapläne und ihrer aktualisierten Wasserstoffstrategie einen EU-Fahrplan für die Entwicklung einer Wasserstoff-Wertschöpfungskette bis 2030 erarbeiten und darüber hinaus bis Mitte 2026 veröffentlichen. Die Fortschritte der EU und der Mitgliedstaaten bei der Erreichung verbindlicher und unverbindlicher Ziele sollen mittels eines Scoreboards überwacht werden.
  • Die Kommission sollte bis Ende 2025 Informationen zur nationalen Finanzierung einholen, aber auch die Angemessenheit der EU-Finanzierungsregelungen bewerten.
  • Die Kommission sollte die Genehmigungsverfahren in den Mitgliedstaaten überwachen und prüfen, ob bei diesen Verfahren die in den verschiedenen Rechtsakten festgelegten Fristen eingehalten werden. Das Zieldatum für die Umsetzung ist hier Ende 2025 (oder später, falls in den einschlägigen Rechtsakten Fristen für die Umsetzung in nationales Recht festgelegt sind).
  • Die Kommission sollte bis Mitte 2025 eine zentrale Anlaufstelle für Interessenträger unter dem Dach der Europäischen Wasserstoffbank einrichten und Trägern von Wasserstoffprojekten eine Orientierungshilfe zu den verfügbaren EU‑Finanzmitteln bereitstellen. Weiters soll eine klare Entscheidung über Unterstützungs- und Koordinierungsmaßnahmen mit der und für die Wasserstoffindustrie getroffen werden.

 

Hier geht’s zum Bericht: https://www.eca.europa.eu/en/publications/SR-2024-11

Ähnliche News

02.08.2023

Fortschreibung: Deutschlands Wasserstoffstrategie

2020 hat Deutschland die Nationale Wasserstoffstrategie präsentiert. Ende Juli 2023 wurde eine Fortschreibung vorgestellt, die das Ambitionsniveau beim Einstieg in die Wasserstoff-Wirtschaft erhöht.

Weiterlesen
30.04.2024

Ergebnisse der 1. Auktion der EU-Wasserstoffbank

Diese Woche wurden die Ergebnisse der ersten EU-weiten Auktion der Europäischen Wasserstoffbank veröffentlicht. An der Auktion nahmen 132 Projekte aus 17 europäischen Ländern teil.

Weiterlesen
13.05.2024

Österreich tritt internationaler Wasserstoff-Allianz bei

Österreich ist am 13. Mai 2024 der internationalen Wasserstoff-Allianz „International Hydrogen Trade Forum“ (IHTF) beigetreten. Klimaschutzministerin Leonore Gewessler hat dazu am Minister:innentreffen des IHTF in Rotterdam teilgenommen.

Weiterlesen
16.05.2024

2. EU-Auktion: Befragung zum "Terms & Conditions"-Entwurf

Für die nächste kommende Auktion für RFNBO-Wasserstoff de EU-Wasserstoffbank wird um Rückmeldung zum Entwurf der allgemeinen Bedingungen gebeten. Rückmeldungen können über folgende Wege eingebracht werden.

Weiterlesen
16.07.2024

Nationale Projektbekundungen zur 2. RFNBO-Wasserstoff-Auktion

Gemäß der beihilferechtlichen Grundlage ist für die zweite RFNBO-Wasserstoff-Auktion vorab eine öffentlichen Konsultation durchzuführen, um die Angemessenheit und die Auswirklungen auf den Wettbewerb zu bewerten. Bis 12. August 2024 können dazu Interessensbekundungen zu geplanten Einreichungen an das BMK übermittelt werden.

Weiterlesen