EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Wasserstoff in Begutachtung
Am 25. Juni 2024 ging der Entwurf zur EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Wasserstoff in Begutachtung.
Der Entwurf sieht vor, dass Errichter von Elektrolyseuren („Anlagen zur Umwandlung von erneuerbarem Strom in erneuerbaren Wasserstoff oder synthetisches Gas gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 5 EAG“) einen Investitionszuschuss bis zu 906 Euro pro kW installierter Leistung erhalten können, jedoch max. 45 % bis 65 % der förderfähigen Kosten, je nach Unternehmensgröße. Für den dann noch 2024 geplanten Fördercall stehen insgesamt 40 Millionen Euro zur Verfügung. Der erstmalige Antrag auf Förderung durch Investitionszuschuss muss VOR der Inbetriebnahme der zu fördernden Maßnahme eingebracht werden.
Dieser Verordnungsentwurf samt Erläuterungen und wirkungsorientierter Folgenabschätzung steht auf https://www.bmk.gv.at/recht/begutachtungsverfahren/eag-invest-vo_h2.html zum Download zur Verfügung. Stellungnahme bis spätestens 9. Juli 2024 an vi-4@bmk.gv.at möglich.
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