Förderungen

Die österreichische Wasserstoffstrategie setzt sich das Ziel, durch Forschung, Technologieentwicklung und Innovation den Wirtschafts- und Technologiestandort Österreich zu stärken.

Die Finanzierung von Vorhaben im Bereich Wasserstoff ist in zahlreichen thematische Linien, Strukturprogrammen und bottom-up Förderschienen verankert, wobei die meisten dieser Programme einen breiteren Förderrahmen, über Wasserstoff hinausgehend, umfassen. Hierbei sind immer die unterschiedlichen Zielsetzungen und Kriterien zu beachten.

Stand zum 20. November 2024

 

Nationale Umsetzungsförderung

  • Investitionszuschüsse für Elektrolyseanlage - 40 Millionen Euro pro Jahr
    Über das EAG wird die Erzeugung von Wasserstoff durch Elektrolyse gefördert werden. Pro Jahr werden Investitionszuschüsse „für Anlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder synthetisches Gas“ von 40 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.
  • Investitionszuschüsse für Umrüstung bestehender Biogasanlagen - 15 Millionen Euro pro Jahr.

Über das EAG wird auch die Umrüstung bestehender Biogasanlagen zur Erzeugung und Aufbereitung von Biomethan gefördert. Pro Jahr werden 15 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

  • Investitionszuschüsse für neu zu errichtende Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Gas - 25 Millionen Euro pro Jahr.

Die Neuerrichtung von Anlagen zur Erzeugung und Aufbereitung von erneuerbarem Gas wird gefördert, wenn die Anlage keine Anlage zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder synthetisches Gas ist und das erneuerbare Gas in das Gasnetz eingespeist oder direkt im Endverbrauch angewendet wird. Pro Jahr werden 25 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.

  • Die Verordnung „EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Gas“ ist mit 18.06.2024 in Kraft getreten. Mehr Info
  • Am 26.6.2024 ging der Entwurf zur EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Wasserstoff in Begutachtung. Mehr Info
  • Ebenso im EAG verankert ist eine Befreiung von Erneuerbaren-Förderpauschale und Förderbeitrag für Elektrolyseanlagen zur Produktion von erneuerbarem Wasserstoff, Befreiung von Netznutzungs- und Netzbereitstellungsentgelt Strom für Elektrolyseanlagen zur Produktion von erneuerbarem Wasserstoff

Link: Erneuerbaren Ausbau Gesetzespaket

Link: EAG Abwicklungsstelle

Am 5. Juli 2024 trat das Bundesgesetz über die Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs (Wasserstoffförderungsgesetz – WFöG) in Kraft.

Link

Zur Förderung der Erzeugung von Wasserstoff - der RFNBO-zertifiziert sein muss - werden Bundesmittel im Ausmaß von bis zu 820 Mio. € für Wasserstofferzeugungsprojekte zur Verfügung stehen. Bis zu 400 Millionen davon werden bereits für einen "nationalen Teil" der nächsten Ausschreibung der European Hydrogen Bank (Start 3. Dezember 2024) vergeben. Es handelt sich dabei um eine Betriebskostenförderung, die nach einem wettbewerblichen Verfahren pro produziertem kg Wasserstoff ausbezahlt wird.

Am 27. September 2024 hat die Europäische Kommission (EK) die finalen Teilnahmebedingungen (Terms and Conditions T&Cs) für die zweite Ausschreibung zur Produktion von erneuerbarem Wasserstoff im Rahmen der Europäischen Wasserstoffbank bzw. des Innovationsfonds veröffentlicht. Am 18. November 2024 wurden in einer gemeinsamen Pressemitteilung von der EK, Österreich, Spanien und Litauen die Bestimmungen für die Vergabe der "nationalen Teile" bekannt gegeben.

Pressemitteilung

Förderung von Klimaschutzmaßnahmen von Betrieben, Gemeinden und Vereinen mit einem jährlichen Zusagerahmen in Höhe von 150 Millionen Euro (insgesamt 600 Millionen Euro bis 2026). Schwerpunkte sind der Einsatz von erneuerbarer Wärme, Abwärmenutzung, Energieeffizienzmaßnahmen sowie Ressourceneffizienz. Es gibt in der Umweltförderung im Inland keine technologiespezifischen Budgets. Wasserstoff-Demonstrationsanlagen und thermische Vergasungsanlagen und Aufbereitungsanlagen zur Eigenversorgung von Betrieben mit Produktgas auf Grundlage fester Biomasse können aktuell auch über die UFI gefördert werden.

Link: www.umweltfoerderung.at/alle-foerderungen

Ziel ist es, den Anteil emissionsfreier Busse (Elektrobusse, Oberleitungsbusse oder Busse mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb) im ÖPNV drastisch zu steigern. So sollen bis zum zweiten Quartal 2026 mindestens 682 aller im innerösterreichischen Linienverkehr im Einsatz befindlichen Busse auf emissionsfreie Busse umgestellt und die für den Betrieb notwendigen Infrastrukturen installiert worden sein. Die Förderquoten betragen bis zu 80 % der Investmehrkosten bei Fahrzeugen und 40 % der Kosten für die Infrastruktur. 

Die 7. Ausschreibung von EBIN Emissionsfreie Busse und Infrastruktur startete am 02.10.2024 und ist bis zum 04.12.2024 geöffnet.

Link: EBIN

Ziel ist es, den Anteil emissionsfreier Nutzfahrzeuge deutlich zu steigern. So sollen bis zum zweiten Quartal 2026 mindestens 2.767 Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklasse N1 auf emissionsfreie Modelle umgestellt und die für den Betrieb notwendige Infrastrukturen installiert worden sein. Darüber hinaus wird die Möglichkeit geschaffen, auch Projekte mit schweren Nutzfahrzeugen (Fahrzeugklassen N2 und N3) einzureichen. Die Förderquoten beztragen bis zu 80 % der Investmehrkosten bei Fahrzeugen und 40 % der Kosten für die Infrastruktur. Mittlerweile haben 11 Ausschreibungen stattgefunden, das ENIN Förderprogramm wird voraussichtlich bis inkl. 2026 fortgeführt werden. 

Link: ENIN

Die Umstellung von industriellen Prozessen sowie der Aufbau der entsprechenden Werksinfrastruktur erfordern einen hohen Investitionsaufwand sowie frühzeitige Planungssicherheit. Um in diesem Zusammenhang neben erhöhten Investitionskosten auch Betriebskosten fördern zu können, bedarf es neuer Förderungsinstrumente, die flexibel auf die erhöhten Betriebskosten reagieren, eine Überförderung ausschließen und langfristig ausgerichtet sein (z. B. 10 Jahre).

Im Rahmen der Förderung der Transformation der Industrie unterstützt das BMK über die Umweltförderung im Inland die größtmögliche Reduktion von Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) aus der direkten Verbrennung von fossilen Energieträgern oder unmittelbar aus industriellen Produktionsprozessen, um so zur Dekarbonisierung dieser Wirtschaftsbereiche bis
2040 sowie zur Stärkung des Industrie- und Wirtschaftsstandortes Österreich beizutragen. Dafür stehen im Rahmen des Umweltförderungsgesetzes (UFG) bis 2030 insgesamt 2,975 Milliarden Euro zur Verfügung.

Im Rahmen der ersten Ausschreibung im Jahr 2023 wurden 157,7 Mio. Euro an Förderungen an neun Projekte vergeben.

Link zur Ausschreibung 2024

Die Förderung kann bis zu 80 % der beihilfefähigen Investitionskosten betragen. Die Förderung ist bei Industrieanlagen (TRL größer oder gleich 8) mit maximal 30 Mio. Euro je eingereichter Maßnahme begrenzt, bei Pilot- und Demonstrationsanlagen (TRL 6 bis 7) mit max. 10 Mio. Euro.

Eine Förderung von Investitionskosten ("Investitionszuschuss") auch über 30 Mio. Euro sowie ein Ausgleich der Kostendifferenz zwischen den bestehenden fossilen und den neuen erneuerbaren Energieträgern im Zusammenhang mit einer Investition ("Transformationszuschuss") ist nach einer öffentliche Konsultation im März und April 2024 in Vorbereitung. Die Europäische Kommission hat am 19. September 2024 die neuen Förderungsrichtlinien des Programms „Transformation der Industrie“ des Klimaschutzministeriums (BMK) genehmigt. Die Förderungen sollen dabei im Rahmen von jährlichen kompetitiven Ausschreibungsverfahren bis 2030 vergeben werden. Die Auszahlung der Förderungen ist sodann bis 2042 möglich. Eine erste Ausschreibung zum Transformationszuschuss soll spätestens Anfang 2025 starten, dabei sollen Projekte mit bis zu 200 Millionen Euro gefördert werden.

Mit diesem Zuschussprogramm unterstützt die aws Unternehmen bei der Transformation in nachhaltige und digitale Produktionsprozesse und/oder Produkte. Zielgruppe ist insbesondere die Industrie, allen voran technologieentwickelnde Leitbetriebe, die Klima- und Umweltschutzziele in ihren Produktionsverfahren in besonderem Maße berücksichtigen sowie Anbieter von Produkten, die beim Anwendenden zu positiven Klima- und Umwelteffekten führen.

Link: TWIN Transition

Zielsetzung des Förderprogramms ist die wirtschaftlich nachhaltige Gründung von wettbewerbsfähigen, wirtschaftlich selbstständigen, innovativen, technologie- oder impact-orientierten Unternehmen mit ausgeprägten Forschungs-/Entwicklungsaktivitäten bzw. hohem Wirkungspotenzial, die Überleitung von universitären und außeruniversitären Forschungsergebnissen in wettbewerbsfähige Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.

Link: Preseed Seedfinancing

FTI-Förderungen

Mit dieser FTI-Initiative adressieren das Klimaschutzministerium und der Klima- und Energiefonds Energieinnovationen aus Österreich, die sowohl den heimischen als auch den Exportmarkt bedienen und einen nachhaltigen Beitrag zur Klimaneutralität leisten.

Die Ausschreibungslinie stellt eine Leitinitiative des FTI-Schwerpunkt Energiewende des BMK dar. Im FTI-Schwerpunkt Energiewende arbeiten das BMK der Klimafonds und die FFG zusammen, um Maßnahmen über Themen und Instrumente hinweg zu bündeln und so bestmöglich die Energiewende zu unterstützen. Eines der fünf Schwerpunktthemen darin lautet „Wasserstoff und Carbon Capture, Utilisation and Storage“. Die dafür definierten Innovationsziele geben Orientierung für die Förderperiode 2024-2026. Die für den Bereich Wasserstoff definierten Innovationsziele sind:

  • Effizienzsteigerung und Kostensenkung bei der Herstellung von erneuerbarem Wasserstoff
  • Steigerung der Effizienz und Kostensenkung bei der Wasserstoff-Speicherung und –Verteilung
  • Verbesserung von Technologiebausteinen zum Einsatz von erneuerbarem Wasserstoff
  • Integration von Wasserstoff im erneuerbaren und kreislauffähigen Energiesystem
  • Schaffen von evidenzbasierten Erkenntnissen für Marktdesign, Regulierung, Normen und Standards

Link zur Ausschreibung

FTI-Initiative für die Transformation der Industrie sollen technologische Lösungen für die produzierende Industrie entwickelt werden, welche treibhausgasemittierende Technologien und Anlagen ersetzen. Die Anwendung von grünem Wasserstoff stellt dabei einen von sechs Technologiepfaden dar. Es soll anhand von Vorzeigeprojekten der Nachweis erbracht werden, dass klimaneutrale industrielle Produktion mit Innovationen Made in Austria technisch und wirtschaftlich tragfähig ist. Die gefundenen Lösungen sollen als Modelle für eine breite Umsetzung dienen. Das Gesamtbudget für diese FTI-Initiative, dotiert aus Mitteln des BMK, beträgt 320 Mio. Euro bis 2027.

Link

Mit dem Ausschreibungsschwerpunkt zu „Materialentwicklungen zur Nutzbarmachung regenerativer Primärenergiequellen“ werden auch Lösungen im Wasserstoffbereich gefördert.

Link

Im Förderprogramm "H2 for Transition" stehen etwa 4,0 Mio. € für neue Methoden, Technologien, Prozesse und Verfahren auf Grundlage von Pilot- und Demonstrationsanlagen zum Thema Wasserstoff zur Verfügung. Förderbar sind Unternehmen mit Sitz in der oberösterreichischen TJTP-Region und österreichische Einrichtung für Forschung und Entwicklung. Nähere Informationen gibt es hier.

Bundesländer

Gefördert wird die Erarbeitung von Einreichunterlagen zu Förderungsausschreibungen auf Bundes- oder EU-Ebene (inkl. Studien und Beratungsleistungen) für Investitionen in die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung, Verteilung, Speicherung oder Verwendung von erneuerbarem Wasserstoff in der Steiermark.

Weitere Infos

 

Internationale-Programme

Des Weiteren gibt es eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten auf internationaler Ebene.

Der EU-Innovationsfonds fördert von 2020 bis 2030 Demonstrationsvorhaben im Bereich innovativer Technologien und bahnbrechender industrieller Innovationen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes. Dazu werden bis 2030 zwei Ausschreibungen pro Jahr stattfinden: eine Ausschreibung für Projekte mit einem Investitionsvolumen (CAPEX) von über 7,5 Millionen Euro im Herbst und eine Ausschreibung für Projekte mit einem Investitionsvolumen unter 7,5 Millionen Euro jeweils im Frühjahr – insgesamt 38 Milliarden Euro .

Link: https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/energiewende/eu_innovationsfonds.html

Für die Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff in der EU sieht die Europäische Kommission einen wettbewerblichen Ausschreibungsmechanismus des EU-Innovationsfonds vor. 

Die Förderung ist in Form eines „fixed green premium“ (Differenz zwischen Gestehungskosten des erneuerbaren Wasserstoffs und dem voraussichtlich zu erzielenden Abnahmepreis) für einen Zeitraum von 10 Jahren vorgesehen. Eine erste Pilotausschreibung für erneuerbare Wasserstofferzeugungsprojekte mit einem Budget von 800 Millionen Euro wurde im November 2023 gestartet. Die Ergebnisse wurden Ende April 2024 vorgestellt.

Am 27. September 2024 hat die Europäische Kommission die finalen Teilnahmebedingungen (Terms and Conditions T&Cs) für die zweite Ausschreibung (Start 3. Dezember 2024) zur Produktion von erneuerbarem Wasserstoff im Rahmen der Europäischen Wasserstoffbank bzw. des Innovationsfonds veröffentlicht.

Mehr Info

Im Rahmen dieses sog. „domestic leg“ wurde auch ein “auction-as-a-service” Modell für Mitgliedstaaten erarbeitet. Damit besteht die Möglichkeit für einzelne Mitgliedsstaaten, sich mit nationalen Mitteln an den Auktionen zu beteiligen. So können im Zuge der EU-weiten Ausschreibung weitere finanzierungswürdige nationale Projekte zum Zug kommen. Eine Beteiligung Österreichs an der zweiten Ausschreibung mit bis zu 400 Millionen Euro exklusiv für Projekte in Österreich ist durch das Wasserstoffförderungsgesetz umgesetzt.

Ein weiterer Ausschreibungsmechanismus für Wasserstoffimporte aus Drittstaaten befindet sich in Vorbereitung ("international leg").

Link zur European Hydrogen Bank

Die vom BMK kooridinierte co-finanzierte Partnerschaft in Horizon Europe legt unter anderem einen Schwerpunkt auf „Enabling Climate Neutrality with Storage Technologies, Renewable Fuels and CCU/CCS“. Das Hauptziel dabei ist die Bereitstellung technologisch sauberer Lösungen für Speichertechnologien, Wasserstoff und erneuerbare Brennstoffe, CCS (Carbon Capture and Storage) und CCU (Carbon Capture and Utilisation). Dabei werden Projekte finanziert, die einen wesentlichen Einfluss auf die Beschleunigung der Technologien haben und Ergebnisse liefern, die eine signifikante CO2-Reduzierung bis 2030 und einen Beitrag zur Klimaneutralität nachweisen.

Link: CET Partnership

Das Thema Wasserstoff wurde auf europäischer Ebene in einer eigenen Partnership gebündelt. Im Zeitraum 2021 bis 2027 hat diese Partnership (auch bezeichnet als: Clean Hydrogen Joint Undertaking) ein Budget von ca. 1 Milliarden Euro zur Verfügung. Darüber hinaus hat die Europäische Kommission über den „REPowerEU Plan“ 200 Mio. € bis 2025 für die Verdopplung der Anzahl der „Hydrogen Valleys“ bereitgestellt. Davon wurden 60 Mio. € im Call Budget 2023 ausgeschrieben, insgesamt betrugt das Ausschreibungsvolumen 2023 somit ca. 260 Mio. €.

Informationen zu den Ausschreibungsinhalten 2024 wurden beim Info-Day am 26. Jänner 2024 präsentiert. 20 Themen waren bis 17. April 2024 geöffnet, 113,5 Millionen Euro standen dabei zur Verfügung. Von den 151 Einreichungen können voraussichtlich 19 Projekte gefördert werden. Link 

Link: https://www.clean-hydrogen.europa.eu/index_en

Ziel ist die Beschleunigung der Einführung und breiten Nutzung von Wasserstoff, um die Energiesicherheit zu verbessern und die wirtschaftliche Entwicklung international zu fördern. Österreich ist seit dem Jahr 2018 Mitglied im Technologiekooperationsprogramm (TCP) Wasserstoff der IEA. Ausschreibungen zu Beteiligungen an den TCPs für österreichische Organisationen finden einmal pro Jahr statt.

Link: nachhaltigwirtschaften.at/de/iea/technologieprogramme/hydrogen/

Ein Public-Private-Partnership im Rahmen dessen EU-Finanzierung aus Horizon Europe und dem Innovationsfonds im Rahmen von InvestEU vorgesehen wird. Es sind vier Technologiesektoren vorgesehen: Wasserstoff, Direct Air Capture, Sustainable Aviation Fuels und langfristige Energiespeicherung. Insgesamt stehen 820 Millionen Euro bis 2027 zur Verfügung.

Link: breakthroughenergy.org/our-work/catalyst/

Die Strategic Research and Innovation Agenda (SRIA) des "Agenda Process for the European Research and Innovation Initiative on Green Hydrogen" wird durch transnationale Ausschreibungen mit europäischen/internationalen Partnerländern im Rahmen der Clean Energy Transition Partnership (CETP) umgesetzt.

Aus der CETP Ausschreibung 2022 ist im Rahmen des CETP Moduls TRI 3 (Hydrogen and Renewable Fuels) das Projekt Hy.CoMM mit starker österreichischer Beteiligung (HyCentA Research GmbH, TU Graz - Institut für Fahrzeugtechnik, Virtual Vehicle Research GmbH)  hervorgegangen. Unter Koordination der Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. wird in diesem Projekt eine bestehende Baumaschine mit einem Hybridantrieb (Brennstoffzelle mit Hochleistungsbatterie) ausgestattet und in realen Einsatzszenarien getestet.

2023 standen 1,5 Millionen Euro BMK-Budget für TRI 3 zur Verfügung.

Der Antragsprozess für die Ausschreibung 2024 ist zweistufig:

  • Phase 1:  19.09 bis 21.11.2024 (pre-proposal submission)
  • Phase 2:  29.01.2025 bis 02.04.2025 (full proposal submission)

Für „Hydrogen and Renewable Fuels“ Projekte gelten zusätzlich zum geforderten Mobilitätsfokus weitere thematische Rahmenbedingungen für österreichische Projektbeteiligungen auf Basis der österreichischen Wasserstoffstrategie. Das BMK stellt für (österreichische) Stakeholder 2024 für TRI 3 wie 2022 ein Budget von 2 Millionen Euro zur Verfügung.Mit einer offiziellen Förderentscheidung ist Anfang Juli 2025 zu rechnen.

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